4 Mose 19
Kapitel 19
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Fehler, an der kein Gebrechen ist und auf die noch nie ein Joch gekommen ist.
3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und dort vor seinen Augen schlachten lassen.
4 Und der Priester Eleasar soll etwas von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und in Richtung auf die Stiftshütte siebenmal sprengen,
5 und er soll die Kuh vor seinen Augen verbrennen lassen, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen
7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen und danach ins Lager gehen und unrein sein bis zum Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und sie draußen vor dem Lager an eine reine Stätte schütten, damit sie dort verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel für das Reinigungswasser; es ist ein Sündopfer.
10 Und derselbe, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend.
Und dies soll eine ewige Ordnung sein für die Kinder Israel und die Fremdlinge, die unter euch wohnen:
11 Wer irgendeinen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Er soll sich mit dem Reinigungswasser entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein. Und wenn er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein.
13 Wenn aber jemand irgendeinen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen will, so macht er die Wohnung des HERRN unrein, und solch ein Mensch soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, ist er unrein; seine Unreinheit bleibt an ihm.
14 Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in seinem Zelt stirbt, soll jeder, der in das Zelt geht, und wer im Zelt ist, unrein sein sieben Tage.
15 Auch jedes offene Gefäß, auf das kein Deckel gebunden ist, wird unrein.
16 Auch wer auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen ist, oder einen Gestorbenen oder eines Menschen Gebein oder ein Grab anrührt, der ist unrein sieben Tage.
17 So soll man nun für den Unreinen Asche nehmen von dem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tauchen und das Zelt besprengen und alle Gefäße und alle Leute, die darin sind; ebenso auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Gestorbenen oder ein Grab berührt hat.
19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen, und der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen, so wird er am Abend rein.
20 Wer aber unrein wird und sich nicht entsündigen will, der soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht und ist nicht mit Reinigungswasser besprengt; darum ist er unrein.
21 Und das soll euch eine ewige Ordnung sein. Und auch der, der mit dem Reinigungswasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, der soll unrein sein bis zum Abend.
22 Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein werden, und wer ihn berührt, soll unrein sein bis zum Abend.